Datenschutzerklärung

  • Informationen für Bewerber gemäß Art. 13 DSGVO

    1. 
    Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

    Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist: AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg, Telefon: 02332 73123, Fax: 02332 73-600, www.avu.de.

    2. Datenschutzbeauftragter

    Die Datenschutzbeauftragte der AVU AG steht Ihnen für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter datenschutz@avu.de zur Verfügung. Ebenfalls können Sie über die oben genannten Kontaktdaten mit dem Zusatz „an die Datenschutzbeauftragten“ diese kontaktieren.

    3. Zweck der Datenverarbeitung, Datenkategorien und Rechtsgrundlage

    Die AVU AG speichert die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sowie ggf. Daten zur Bankverbindung (um Reisekosten zu erstatten) sein. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO und § 26 Abs. 1 BDSG-neu.
    Wenn Sie uns Ihre Erlaubnis erteilt haben, Ihre personenbezogenen Daten über das Bewerbungsverfahren hinaus für einen festgelegten Zeitraum zu speichern oder die Daten im Konzernverbund für ähnliche Besetzungsverfahren zu verwenden, ist Rechtsgrundlage Art. 6 I a DSGVO.

    4. Datenweitergaben, Datentransfer in Drittländer

    Innerhalb der AVU AG erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Das sind die Mitarbeiter in der Personalabteilung sowie die Fachbereiche in denen eine Stelle besetzt werden soll, die Führungskräfte und die potentiellen Vorgesetzten, gegebenenfalls erhält der Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen. Auch von uns eingesetzte und im Auftrag tätige Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter, vgl. Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten verarbeiten.
    Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

    5. Speicherung der Daten

    Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Sofern keine Einstellung erfolgt, ist dies regelmäßig spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Fall.
    In Einzelfällen kann es zu einer längeren Speicherung von einzelnen Daten kommen (z. B. Reisekostenabrechnung). Die Dauer der Speicherung richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bspw. aus der Abgabenordnung (6 Jahre) oder dem Handelsgesetzbuch (10 Jahre).
    Sofern Sie uns Ihre Erlaubnis erteilt haben, Ihre personenbezogenen Daten über das Bewerbungsverfahren hinaus für einen festgelegten Zeitraum zu speichern, gilt dieser Aufbewahrungszeitraum.

    6. Ihre Betroffenenrechte als Bewerber

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO.
    Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
    Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

    7. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO, das z.B. zur Bewerberauswahl erfolgen kann.


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